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Betriebskosten­versicherung

  • Finanzieller Schutz bei 100 %iger Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall
  • Inklusive Kostenerstattung für eine Ersatzkraft
Die ERGO Betriebskostenversicherung: Damit Ihr Unternehmen gesund bleibt
Als Freiberufler oder Selbstständiger können Sie mit der ERGO Betriebskostenversicherung etwas beruhigter Ihrer Arbeit nachgehen. Denn im Fall von Krankheiten oder Unfällen ist für die Begleichung laufender Kosten vorgesorgt.

Die wichtigsten Informationen zur ERGO Betriebskostenversicherung

  • Die Betriebskostenversicherung erstattet bei 100%iger Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit die laufenden Betriebskosten für maximal zwölf Monate. Dazu gehören zum Beispiel:

    • die Miete für Büro-, Kanzlei- oder Praxisräume
    • Gehälter der Angestellten
    • Zinsen
    • Leasinggebühren für technische Geräte
    • Abschreibungen auf Sachanlagen und mehr

    Ohne zusätzlichen Beitrag sind mitversichert:

    • Erstattung der Kosten für eine externe Ersatzkraft
    • Verlängerung der Leistungsdauer auf 24 Monate für eine medizinisch notwendige Spätversorgung nach einem Unfall (z.B. Materialentfernung)
    • Weiterzahlung der laufenden Kosten bis zu zwei Monate nach dem Tod der versicherten Person oder bei Betriebsaufgabe infolge Berufsunfähigkeit
    • Ersatz der mit der Schließung verbundenen Kosten wie z.B. Gutachten und Notargebühren bis zu 15 % der Versicherungssumme
    • Erstattung von Werbekosten bis 2.500 € zur Bekanntmachung einer Wiedereröffnung.
  • Die Versicherung ist speziell zugeschnitten auf Freiberufler und Selbstständige wie zum Beispiel

    • Architekten
    • Ingenieure
    • Heilberufe
    • Ärzte (und viele weitere Praxisberufe)
    • Dentallabore
    • Akustiker / Optiker
    • Apotheken
    • Event- und Werbeagenturen
    • Film- und Tonstudios
    • Therapeuten und ambulante Pflegedienste
    • orthopädische Werkstätten
    • Rechts- und Wirtschaftsberatungen
    • Software-Entwicklungen
    • Forschungsinstitute
    • Bestattungsinstitute
    • Fahrschulen
    • Gebäudereinigungen
    • Friseure und Kosmetiksalons
    • Makler- und Reisebüros
    • … und viele mehr
Da ich gesund lebe, habe ich keine Angst davor, durch eine Krankheit in Schwierigkeiten zu kommen. Aber nach meinem Unfall war ich froh, dass ich die ERGO Betriebskostenversicherung hatte.
Sichern Sie den Erfolg Ihrer Arbeit
Entspannen Sie mit der ERGO Betriebskostenversicherung Ihre Lage, sollten Sie einmal erkranken oder einen Unfall erleiden.

Fragen und Antworten zum Corona-Virus und der Betriebskostenversicherung

  • Bei bestehenden Verträgen sind Ausfallzeiten durch das Coronavirus mitversichert. Sowohl eine Arbeitsunfähigkeit durch eine Erkrankung als auch eine ausgesprochene Quarantäne gegen die versicherte Person begründen unsere Leistungspflicht. Dies gilt nicht, sofern der Vertrag mit einem individuellen Ausschluss für das Coronavirus belegt wurde.

  • Wenn die versicherte Person wegen des Coronavirus oder des Verdachts darauf zu 100% arbeitsunfähig geschrieben ist, besteht Versicherungsschutz. Es gilt die vertragliche Karenzzeit.

  • Ja, dann leisten wir ab dem Tag der Anordnung der Quarantäne gegen die versicherte Person. Die gewählte Karenzzeit gilt nur bei Krankheit oder Unfall, nicht jedoch bei einer Quarantäne.
  • Nein, dann besteht kein Versicherungsschutz, weil keine Quarantäne gegen die versicherte Person angeordnet wurde.
  • Nein, die Erkrankung eines Mitarbeiters oder dessen Quarantäne ist nicht Gegenstand der Versicherung. Maßgeblich ist nur die versicherte Person. Dementsprechend leisten wir nur dann, wenn eine Quarantäne gegen die versicherte Person angeordnet wurde.
  • Nein, durch den Vertrag ist die 100%ige Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person aufgrund von Krankheit oder Unfall versichert. Betriebsschließungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

  • Nein, gegen das Coronavirus kann man sich aktuell nicht versichern.

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Wichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.